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rechtsanwalt thomas brett

 

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    Rechtsanwalt Thomas Brett, geboren 1953 in Stuttgart, hat nach dem Abitur im Jahre 1973 Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen studiert.
    Während des Studiums in den Jahren 1975/1976 war Rechtsanwalt Brett zu einem 2-jährigen Auslandsaufenthalt in den USA und hat im Frühjahr 1984 in Tübingen das erste juristische Staatsexamen abgelegt.
    Nach dem sich anschließenden Referendariat beim Amts- und Landgericht Heilbronn wurde Herr Brett im Jahre 1984 als Rechtsanwalt zugelassen. In den Jahren 1984 bis 1988 war er als Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Fabian & Kollegen in Heilbronn tätig.
    Im September 1988 übernahm Rechtsanwalt Brett von Herrn Rechtsanwalt Alfons Schramm (verst. 1989) eine der ältesten und traditionsreichsten Anwaltskanzleien in Kirchheim unter Teck. Im selben Jahr erfolgte die Zulassung beim Oberlandesgericht Stuttgart. Seit Übernahme der Kanzlei im September 1988 ist er als selbstständiger Rechtsanwalt in Kirchheim unter Teck tätig. Bereits während seiner Tätigkeit in Heilbronn absolvierte er die Ausbildung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und sodann in Kirchheim unter Teck die Ausbildung zum Fachanwalt für Familienrecht. Seit November 2011 ist Rechtsanwalt Brett als Fachanwalt für Arbeitsrecht zugelassen.
    Die (juristische) Korrespondenz kann sowohl in englischer als auch in französischer Sprache geführt werden.
    Die Schwerpunkte seiner Anwaltstätigkeit liegen im Arbeitsrecht, im Wirtschafts- und Unternehmensrecht mit den Kernpunkten Handels- und Handelsvertreterrecht, dem Wettbewerbsrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz. In diesem Zusammenhang bildet ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit die Beratung und Betreuung von Unternehmen im allgemeinen Vertrags- und Arbeitsvertragsrecht.

    Neben seiner Anwaltstätigkeit war Rechtsanwalt Brett als Dozent an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Heidenheim im Bereich Bankwesen tätig und hat angehende Bankbetriebswirte im Bürgerlichen Recht unterrichtet. Darüber hinaus hat Rechtsanwalt Brett Vorträge in den Themenbereichen Vertragsgestaltung und Leistungsstörungsrecht gehalten.
    Rechtsanwalt Brett ist auch Autor von verschiedenen Merkblättern, die im Zusammenhang mit der im Jahre 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform erarbeitet wurden.

    Zudem ist Rechtsanwalt Brett in die Ausbildung von MPU-Beratern, insbesondere von Fahrlehrern, eingebunden, um den Fahrlehrern die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen bei einem Entzug der Fahrerlaubnis zu vermitteln.

    Rechtsanwalt Brett ist Mitglied im Anwaltsverein Stuttgart sowie in mehreren Arbeitsgemeinschaften (ArbeitsR, VerkehrsR, MietR und FamilienR) im Deutschen Anwaltsverein.